Mit dem Eintritt in die Bundeswehr und der Ernennung zum Soldaten auf Zeit (SaZ) profitieren Sie von der sogenannten unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung (UTV). Diese deckt jedoch nicht den Bereich der Pflegeversicherung ab. Ab Dienstbeginn müssen Sie sich somit selber um den Abschluss einer Pflegepflichtversicherung kümmern.
Dieser Abschluss kann entweder über die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) oder über die
privat Krankenversicherung (PKV) erfolgen. Da der Beitrag in der GKV nach dem Einkommen und nicht, wie in der PKV, nach dem Eintrittsalter berechnet wird, ist die Pflegepflichtversicherung der GKV in der Regel teurer als die der PKV. Ein Abschluss der Pflegepflichtversicherung über eine private Krankenversicherung ist somit sinnvoller als über die GKV. Die geringeren Kosten der privaten Pflegepflichtversicherung können in einen höherwertigen Versicherungsschutz investiert werden.
Zusätzlich haben Sie in der PKV die Möglichkeit eine kleine- oder große Anwartschaftsversicherung, sowie weitere möglicherweise für Sie interessante Tarife abzuschließen. Mit einer Anwartschaft sichern Sie sich grundsätzlich Ihren Gesundheitszustand zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Die große Anwartschaft sichert zusätzlich zur kleinen Anwartschaft das Eintrittsalter ab. Dadurch sichern Sie sich bei einer späteren Aktivierung der Anwartschaft ein jüngeres, dementsprechend günstigeres, Eintrittsalter für die Krankenvoll- bzw. Restkostenversicherung.
Um sich Ihren Gesundheitszustand zu sichern, sollten Sie als SaZ mindestens eine kleine Anwartschaft abschießen. Somit können Sie nach Dienstzeitende (DZE) angemessen auf ihre neue Lebenssituation reagieren. Es besteht entweder die Möglichkeit in eine Krankenvollversicherung oder in die GKV zu wechseln. Anders als Berufssoldaten (BS) haben SaZ keinen Anspruch auf Beihilfe nach dem Ende der Dienstzeit.
Eine Anwartschaft ist ebenfalls für den Fall eines Dienstunfalls mit anschließender Wehrdienstbeschädigung sinnvoll. Durch das Einsatzweiterverwendungsgesetz haben Zeitsoldaten die Möglichkeit zum Berufssoldaten ernannt zu werden, womit sie nach dem DZE einen Anspruch auf Beihilfe bekommen. Hierzu wird dann dringend eine Anwartschaft benötigt um die Restkostenversicherung abzuschließen.
Zeitsoldaten haben auch die Möglichkeit eine große Anwartschaft abzuschließen. Das ist zum Beispiel sinnvoll, wenn nach der Dienstzeit eine Selbstständigkeit, eine Verbeamtung oder die Ernennung zum Berufssoldaten geplant wird. Somit hätte man zusätzlich zum Gesundheitszustand auch das jüngere Eintrittsalter abgesichert.
Wichtig ist sowohl für SaZ sowie für BS, dass Sie sich im Falle einer beruflichen Veränderung frühzeitig bei uns melden. Die Anwartschaften, sowie manche weiteren Tarife sind an gewissen Fristen geknüpft, welche besser nicht verpasst werden sollten.