Familienabsicherung

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Währen Ihrer aktiven Dienstzeit als Soldat auf Zeit (SaZ) oder als Berufssoldat (BS) haben Ihre Ehepartner und Ihre Kinder einen Anspruch auf Beihilfe vom Bund.

Ihr Ehepartner hat einen Anspruch auf 70 % Bundesbeihilfe. Die Voraussetzungen dafür sind, dass es sich um einen Ehepartner handelt. Lebenspartner haben keinen Anspruch auf Beihilfe. Außerdem darf der Ehepartner in keiner sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung sein und im Falle einer Selbstständigkeit nicht über einem Jahreseinkommen von 20.000 € liegen. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann die Bundesbeihilfe beantragt werden. Die verbleibenden 30 % müssen über eine Restkostenversicherung bei einer privaten Krankenversicherung (PKV) abgesichert werden.

Wichtiger Hinweis: Ist Ihr Ehepartner aktuell in einem versicherungspflichtigen Angestelltenverhältnis, plant aber dieses zu ändern (z.B. durch Kinderplanung), kann es für Ihren Ehepartner sinnvoll sein, ebenfalls eine Anwartschaft abzuschießen. So kann zu einem späteren Zeitpunkt, wenn der Beihilfeanspruch besteht, ohne erneute Gesundheitsprüfung eine Restkostenversicherung abgeschlossen werden.

Ihre Kinder haben ebenfalls einen Anspruch auf Beihilfe. Dieser liegt bei 80 %. Der Anspruch auf Beihilfe bleibt bestehen, solange Ihre Kinder kindergeldberechtigt sind. Kinder haben einen generellen Anspruch auf Beihilfe. Dies gilt auch wenn ein Elternteil zum Beispiel Pflichtmitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist. Wie auch bei Ihrem Ehepartner, müssen hier die verbleibenden 20 % über eine Restkostenversicherung abgesichert werden.

Per Gesetzt muss jeder Bundesbürger einen Krankenversicherungsschutz von 100 % erlangen. Daher müssen die Versorgungslücken für Ihren Ehepartner und Ihre Kinder mit einer Restkostenversicherung abgedeckt werden.

Wenn Ihr Ehepartner nicht versicherungspflichtig ist, besteht auch die Möglichkeit sich als freiwilliges Mitglied in der GKV zu versichern. Für die Berechnung des Beitrags in der freiwilligen Mitgliedschaft der GKV ist das Familieneinkommen inkl. sonstiger Einkünfte, zum Beispiel aus Vermietung, ausschlaggebend. Außerdem kommt es auf die aktuellen Beitragssätze der GKV an. Ihre Kinder sind in diesem Fall meistens beitragsfrei mitversichert.

Ihr Vorteil bei der Absicherung über die Beihilfe ist, dass Ihre Familie deutlich besseren Versicherungsschutz hat als wenn sie in der GKV versichert sind. Sie gelten als Privatpatienten.

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