Mit dem Ende der Dienstzeit endet auch die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung (UTV) für Soldaten auf Zeit (SaZ) und Berufssoldaten (BS).
Als SaZ haben Sie nach dem Dienstzeitende (DZE) keinen Anspruch auf Beihilfe. Sie bekommen, je nach Dienstzeitlänge, für einen gewissen Zeitraum sogenannte Übergansgebührnisse. In dieser Zeit können Sie entweder eine Krankenvollversicherung bei einer privaten Krankenversicherung (PKV) abschließen oder Sie beantragen die freiwillige Mitgliedschaft in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Für diesen Zeitraum erhalten Sie einen Beitragszuschuss in Höhe von 50 % vom Bund.
Nach dem Ende der Übergangsgebührnisse kommt es auf Ihr zukünftiges Arbeitsverhältnis an ob Sie Pflichtmitglied in der GKV werden oder ob Sie sich in der PKV versichern können. Wenn Sie sich zum Beispiel während der Übergangsgebührnisse für die PKV entscheiden, sich selbständig machen oder als beihilfeberechtigter Beamter arbeiten, können Sie Ihre Anwartschaft aktivieren und eine Krankenvoll- oder Restkostenversicherung abschließen. Durch die zuvor abgeschlossene Anwartschaft müssen Sie sich keiner neuen Gesundheitsprüfung unterziehen.
Berufssoldaten haben im Gegensatz zum SaZ nach DZE einen Anspruch auf Beihilfe. Sie bekommen im Ruhestand 70 % Beihilfe vom Bund. Die verbleibenden 30 % müssen über eine Restkostenversicherung abgesichert werden. Wenn Sie zuvor eine Anwartschaft abgeschlossen haben, muss diese nun aktiviert werden.
Wichtig ist sowohl für SaZ sowie für BS, dass Sie sich im Falle einer beruflichen Veränderung frühzeitig bei uns melden. Die Anwartschaften, sowie manche weiteren Tarife sind an gewissen Fristen geknüpft, welche besser nicht verpasst werden sollten.